Ablauf & Kosten
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen 6 probatorische Sitzungen, die für das gegenseitige Kennenlernen und eine diagnostische Einschätzung genutzt werden. Bitte bringen Sie deshalb zum Erstgespräch die Versichertenkarte und bereits vorliegende Befundberichte mit. Am Ende der Probatorik kann bei entsprechender Notwendigkeit eine Therapie beantragt werden (als Kurzzeittherapie mit 2 x 12 oder Langzeittherapie mit 60 Stunden). Die Therapietermine dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Die Kosten übernimmt nach Antragsverfahren die gesetzliche Krankenversicherung.
Privatversicherte müssen die Antragsstellung und Kostenübernahme individuell bei der Krankenversicherung erfragen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.